Rechtsanwaltskanzlei Gerd Otto
Rechtsanwaltskanzlei Gerd Otto

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen kostenfreien Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 8841 5044+49 8841 5044.

Hier finden Sie uns

Rechtsanwaltskanzlei Gerd Otto
Johannisstr. 6
82418 Murnau a. Staffelsee

 

Zweigstelle:

Kaiser-Ludwig-Platz 4a

82488 Ettal

Kontakt

Tel.: 08841 / 5044

Fax: 08841 / 4538

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwaltskanzlei Gerd Otto